Eltern haben ein Anrecht auf das Facebook-Konto verstorbener Kinder, urteilt das Landgericht Berlin und gibt einer Klage gegen das Netzwerk statt. Facebook ähnelt juristisch damit erblichen Tagebüchern und Briefen. Geklagt hatte eine Frau, deren Tochter unter bisher ungeklärten Umständen zu Tode kam. Die Mutter erhofft sich Hinweise auf einen möglichen Suizid.
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