EuGH: Gebrauchte E-Books dürfen nicht weiterverkauft werden.


Nur echt mit 52 Eselsohren: Gelesene E-Books dürfen nicht weiterverkauft werden, urteilt der Europäische Gerichtshof. Die Weitergabe entspreche einer öffentlichen Wiedergabe, die eine Zustimmung der Urheber voraussetzt. Der Börsenverein des deutschen Buchhandels frohlockt: Gäbe es für E-Books und Hörbücher einen legalen Gebrauchtmarkt, würde das den "Primärmarkt komplett zerstören".

Anlass war die niederländische Firma Tom Kabinet, die einen Marktplatz für gebrauchte E-Books betreibt. Dagegen hatten die niederländischen Verlegerlobbys NUV und GAU geklagt.
boersenblatt.net, heise.de, spiegel.de