EuGH nimmt Webseite-Betreiber bei Like-Button in Datenschutz-Pflicht.

Digitalrecht: Webseitenbetreiber sind mitverantwortlich für die Datenschutz-Einhaltung, wenn sie den Like-Button von Facebook einbinden und personenbezogene Daten von Nutzern an Facebook weiterleiten, entscheidet der EuGH. Die Verbraucherzentrale hatte eine Unterlassungsklage gegen Fashion ID, einen Onlinehändler von Peek & Cloppenburg, eingereicht. Das Gericht bestätigt auch das Klagerecht deutscher Verbraucherverbände in Datenschutz-Fragen auf EU-Ebene.
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