EuGH: Onlinemedien haften nicht automatisch für verlinkte Beleidigungen.

Online-Medien haften nicht automatisch für Beleidigungen, auf die sie verlinken, entscheidet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Die ungarische, rechtspopulistische Partei Jobbik hatte gegen ein Nachrichtenportal geklagt. Ein Text enthielt eine Verlinkung zu einem YouTube-Video des Interviewten, die Partei argumentierte, damit habe das Portal sich eine Verleumdung zu eigen gemacht. Ein ungarisches Gericht bestätigte das. Das EuGH widerspricht und sieht darin einen Verstoß gegen die Meinungsfreiheit. Eine Haftung müsse stets als Einzelfall geprüft werden.
"FAZ", S. 13 (Paid)