Facebook: Das Netzwerkdurchsetzungs-Gesetz macht das Melden von strafbaren Inhalten komplizierter, schreibt die "FAZ" und spielt den Vorgang schon mal durch. Nutzer müssen u.a. ihren Namen angeben und den beanstandeten Post einem Straftatbestand zuordnen.
"FAZ", S. 15 (Paid)