Gericht entscheidet: Rundfunkbeitragzahler haben keinen Anspruch auf Barzahlung.

Rundfunkbeitrag muss bargeldlos bezahlt werden, einen Anspruch auf Barzahlung gibt es nicht, entscheidet das Oberverwaltungsgericht NRW. Die Richter haben die Berufung eines Mannes abgewiesen, der den Beitrag umgehen wollte, indem er auf Barzahlung besteht. Es liege auch im Interesse der Beitragszahler, die Verwaltungskosten möglichst gering zu halten. Die Zahlung per Überweisung oder Lastschrift von einem bestehenden Girokonto sei keine Belastung, begründet das Gericht seinen Beschluss, der unanfechtbar ist.
tagesspiegel.de, n-tv.de, ovg.nrw.de

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