Amazon gewinnt den Rechtsstreit mit dem Fahrradtaschenhersteller Ortlieb um seine Suchfunktion. Das Oberlandesgericht München hält es für zulässig, Nutzern, die nach Produkten einer Marke suchen, auch Konkurrenzprodukte zu zeigen. In erster Instanz hatte Ortlieb 2015 gewonnen, der Fall ging vor den Bundesgerichtshof.
wuv.de