“Handelsblatt”: Wirtschafts- und Justizministerium einigen sich bei E-Privacy-Verordnung.

E-Privacy-Verordnung: Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesjustizministerium haben sich auf eine gemeinsame Position geeinigt, erfährt das "Handelsblatt". Justizstaatssekretär Gerd Billen habe Zugeständnisse gemacht. Seitenbetreiber sollen Nutzer trotz deren anderslautender Browsereinstellung nach einer Tracking-Erlaubnis fragen dürfen. Wenn sie ablehnen, soll die Nutzung der Seite eingeschränkt werden dürfen.
"Handelsblatt", S. 13 (Paid)