Julian Assange erhält Aufschub im Verfahren um US-Auslieferung.


Hope am High Court: Wiki­leaks-Gründer Julian Assange darf nicht unmittelbar an die USA ausge­liefert werden, entscheidet der Londoner High Court. Assange dürfe in Berufung gegen seine Auslieferung gehen, wenn die Verei­nigten Staaten und das britische Innen­ministerium ihm in drei Punkten keine Garantien aussprechen können: Es geht um seine Meinungs­freiheit in einem drohenden Gerichtsprozess, die Zusi­cherung, nicht aufgrund seiner Staats­bürger­schaft vorver­urteilt zu werden, sowie einen Ausschluss der Todes­strafe. Nun ist eine weitere Anhörung am 20. Mai geplant, die Basis der endgül­tigen Entschei­dung sein soll. In sechs weiteren Punkten ist Assanges Berufungs­antrag vom High Court abgelehnt worden. In den USA drohen ihm bis zu 175 Jahre Haft wegen des Vorwurfs der Spionage. "Die Tür steht einen Spaltbreit offen für späte Gerechtigkeit", kommentiert DJV-Chef Mika Beuster.
spiegel.de, djv.de