Hope am High Court: Wikileaks-Gründer Julian Assange darf nicht unmittelbar an die USA ausgeliefert werden, entscheidet der Londoner High Court. Assange dürfe in Berufung gegen seine Auslieferung gehen, wenn die Vereinigten Staaten und das britische Innenministerium ihm in drei Punkten keine Garantien aussprechen können: Es geht um seine Meinungsfreiheit in einem drohenden Gerichtsprozess, die Zusicherung, nicht aufgrund seiner Staatsbürgerschaft vorverurteilt zu werden, sowie einen Ausschluss der Todesstrafe. Nun ist eine weitere Anhörung am 20. Mai geplant, die Basis der endgültigen Entscheidung sein soll. In sechs weiteren Punkten ist Assanges Berufungsantrag vom High Court abgelehnt worden. In den USA drohen ihm bis zu 175 Jahre Haft wegen des Vorwurfs der Spionage. "Die Tür steht einen Spaltbreit offen für späte Gerechtigkeit", kommentiert DJV-Chef Mika Beuster.
spiegel.de, djv.de