Mutmaßliche Urheberin des Tönnies-Kantinen-Videos klagt gegen Entlassung.

Tönnies-Video: Das Video aus der Kantine des Fleischverarbeiters, das zahlreiche dichtgedrängte Mitarbeiter*innen zeigt, hat ein juristisches Nachspiel. Die mutmaßliche Urheberin der Aufnahme klagt gegen ihre fristlose Kündigung durch den Caterer. Die Frau bestreitet nicht, das Video aufgenommen zu haben, sagt aber auch nicht, dass sie es getan hat. Sie wurde bereits im April entlassen. In erster Instanz einigten sich beide Parteien auf eine fristgerechte Kündigung inklusive Abfindung. Mit einem neuen Anwalt zieht die mutmaßliche Whistleblowerin nun jedoch erneut vor Gericht.
rp-online.de