Presserat konkretisiert Richtlinie zur Nennung der Täterherkunft.

Presserat formuliert idiotensicherer, aber ohne die Substanz zu verändern, wann die Nennung der Täterherkunft legitim ist. Die Angabe ist in der Regel nicht statthaft, es sei denn, es besteht ein öffentliches Interesse. Denn: Die Nennung von Religion, Ethnie oder anderen Eigenschaften solle nicht zur "Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens" führen.
deutschlandfunk.de, presserat.de

Schreibe einen Kommentar