Klagen ohne Auftrag: Verbraucherschützer können Internetkonzerne wie Facebook wegen Datenschutzverstößen verklagen, entscheidet der Europäische Gerichtshof. Das gilt auch, wenn keine offiziellen Aufträge von Betroffenen vorliegen. Zwar besteht diese Regelung in Deutschland schon, fraglich war jedoch, ob die europäische DSGVO dem im Wege steht.
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