Verbraucherschützer dürfen auch ohne Auftrag klagen.

Klagen ohne Auftrag: Verbraucher­schützer können Internet­konzerne wie Facebook wegen Daten­schutz­verstößen verklagen, entscheidet der Europäische Gerichtshof. Das gilt auch, wenn keine offiziellen Aufträge von Betroffenen vorliegen. Zwar besteht diese Regelung in Deutschland schon, fraglich war jedoch, ob die europäische DSGVO dem im Wege steht.
t-online.de