Verfassungsgericht kassiert Klimaschutzgesetz der Bundesregierung.

Verfassungsgericht for Future: Das Klima­schutz­gesetz der Bundesregierung ist in Teilen verfassungs­widrig, urteilt das Bundes­verfassungs­gericht. Die jetzige Regelung verschiebe "hohe Lasten für die Minderung der Emissionen unumkehrbar auf die Zeit nach 2030" und verletze damit die Freiheits­rechte der teils sehr jungen Klägerinnen. Bis Ende 2022 muss die Bundes­regierung nun nachbessern. Geklagt hatten u.a. Vertreterinnen von Fridays for Future und die Umwelt­organisation BUND.
welt.de, t-online.de, tagesspiegel.de