Verfassungsgericht for Future: Das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung ist in Teilen verfassungswidrig, urteilt das Bundesverfassungsgericht. Die jetzige Regelung verschiebe "hohe Lasten für die Minderung der Emissionen unumkehrbar auf die Zeit nach 2030" und verletze damit die Freiheitsrechte der teils sehr jungen Klägerinnen. Bis Ende 2022 muss die Bundesregierung nun nachbessern. Geklagt hatten u.a. Vertreterinnen von Fridays for Future und die Umweltorganisation BUND.
welt.de, t-online.de, tagesspiegel.de