Verwaltungsgericht in Hamburg kippt die 800-Quadratmeter-Regel für den Einzelhandel.

Corona-Regeln: Das Verwaltungsgericht Hamburg hält die Beschränkung der Verkaufsfläche für Einzelhändler auf 800 Quadratmeter für unzulässig. Damit gibt das Gericht dem Sporthändler SportScheck Recht, der gegen die aktuelle Verfügung geklagt hat. Erstmals entscheidet in Deutschland ein Gericht gegen die Umsetzung der seit Montag gültigen 800-Quadratmeter-Regel. Die Stadt Hamburg hat bereits Beschwerde beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht eingereicht und beantragt, dass die derzeitige Regel bis zu einer Entscheidung über die Beschwerde gültig bleibt
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