Amazon unterlief Gesetz zur Buchpreisbindung.

amazon logo rahmenAmazon hat mit einer Aktion beim "Trade-In-Programm" 2011 gegen das Gesetz zur Buchpreisbindung verstoßen, entscheidet der Bundesgerichtshof. Wer mindestens zwei gebrauchte Bücher gegen einen Wertgutschein eintauschte, erhielt zusätzlich einen 5-Euro-Gutschein. Der zweite Gutschein konnte auch für den Kauf neuer Bücher verwendet werden. Das ist laut BGH aber nicht erlaubt.
wiwo.de

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