ICEinspruch: Die Deutsche Bahn agiert mit einem Eilantrag gegen den am Donnerstag für Sonntagnacht angekündigten Warnstreik der EVG. Vor Gericht einigen sich die Beteiligten auf einen Vergleich und wenden die Arbeitsniederlegung ab. Ihre Fahrten dauern gern mal etwas länger als geplant, aber wenn keine Züge im Spiel sind agiert die Bahn in Höchstgeschwindigkeit.
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