Basta: “Rechts vor links” gilt auf Parkplätzen nicht.

Rechts­freier Raum? Auf Park­plätzen ohne eine besondere Vorfahrtsregelung gilt die Regel "rechts vor links" nicht, entscheidet der Bundes­gerichts­hof. Statt­dessen sollten Fahrende sich über die Vorfahrt verständigen, heißt es aus Karlsruhe. Ob turbulente Action­film-Sequenzen bald als Verständigungs­prozesse durchgehen?
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