BGH: Amazon muss Alternativ-Produkte im Suchergebnis “klar erkennbar” machen.

Amazon-Paket-150Amazon muss für "den durchschnittlichen Nutzer klar erkennbar machen", wenn es Konkurrenz-Produkte bei einer Suche nach einer Marke anzeigt, urteilt der Bundesgerichtshof. Die Vorinstanz muss nun klären, ob Amazon Markenrechte des Radtaschen-Hersteller Ortlieb verletzt - oder ausreichend kenntlich macht, dass es Konkurrenz-Produkte anbietet.
handelsblatt.com

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