BGH: Angehörige haben Anspruch auf Facebook-Zugang von Verstorbenen.


Digitaler Nachlass: Facebook muss den Hinterbliebenen von Verstorbenen direkten Zugriff auf deren Facebook-Konto geben, entscheidet der Bundesgerichtshof. Ein unstrukturiertes Datenpaket reicht nicht, berichten ARD und dpa. Geklagt hatte die Familie einer 15-Jährigen, die 2012 von einer U-Bahn erfasst und dabei getötet wurde. Die Angehörigen erhoffen sich aus Chat-Nachrichten Hinweise darauf, ob es sich um einen Suizid gehandelt hat. Schon 2018 hatte der BGH entschieden, dass das soziale Netzwerk das digitale Erbe des Mädchens an die Eltern übergeben muss. Facebook hatte der Familie aber lediglich einen USB-Stick mit einen 14.000-seitigen PDF-Dokument überreicht.

Nach Ansicht der Richter, muss Facebook den Eltern Zugang zum vollständigen Benutzerkonto gewähren, mit der Möglichkeit, "vom Konto und dessen Inhalt auf dieselbe Art und Weise Kenntnis nehmen zu können", wie dies die Verstorbene habe tun können. Dabei komme es nicht darauf an, dass die Eltern das Konto theoretisch auch aktiv nutzen könnten, wofür es aber keine Anhaltspunkte gibt. Im Urteil von 2018 hatte der BGH klargestellt, dass digitale Inhalte aus erbrechtlicher Sicht genauso zu behandeln sind wie Tagebücher und persönliche Briefe. (Foto: Timm Schamberger / dpa / Picture Alliance)
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