BGH: Händler haften nicht für Kundenbewertungen bei Amazon.


Wertungsfreie Bewertung: Händler haften grundsätzlich nicht für Kundenbewertungen von Produkten auf Amazon – auch wenn diese irreführend sein sollten. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Reine Produktbewertungen seien keine aktive Werbung, ferner stellten die Bewertungen keine Irreführung der Kunden dar. Laut den Richtern sind Bewertungen von Kunden gewünscht und unterliegen der freien Meinungsäußerung. Amazon ordne Bewertungen zudem einem spezifischen Produkt zu unabhängig davon, welcher Händler es vertreibe.

Im konkreten Fall hatte der Verband Sozialer Wettbewerb geklagt und erreichen wollen, dass Bewertungen zu Kinesiologie-Tapes gelöscht werden, in denen Kunden behaupten, das Produkt helfe gegen Schmerzen. Eine solche Wirkung ist wissenschaftlich nicht nachgewiesen. Laut Gericht müssten die Bewertungen nur dann gelöscht werden, wenn eine konkrete Gesundheitsgefährdung gegeben sei – dies sei nicht der Fall.
spiegel.de, bundesgerichtshof.de