BGH zwingt Bewertungsportale zur Prüfung im Streitfall.

Jameda-App-Icon-150Bewertungsportale müssen ihre Nutzer bei Beschwerden überprüfen und Beweise einfordern, urteilt der Bundesgerichtshof. Die Anonymität der Nutzer müssen die Portale aber nicht preisgeben. Im konkreten Fall hatte in Zahnarzt gegen das Burda-Portal Jameda geklagt und bezweifelt, dass ein mosernder Patient überhaupt bei ihm in Behandlung war.
lto.de, gruenderszene.de, wiwo.de, jameda.de

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