BR muss für die Wiederholung einer “Pumuckl”-Folge kein zehnfaches Honorar zahlen.

Hurra, hurra, das Pumuckl-Urteil ist da: Das Landgericht München spricht der Autorin Monika Bittl für die Ausstrahlung einer Folge Pumuckl beim BR ein Wiederholungshonorar von rund 3.000 Euro zu - der geforderte Schadenersatz in zehnfacher Höhe wird abgewiesen, schreibt die "Süddeutsche Zeitung". Der Vorsitzende Richter hatte in der ersten Verhandlung gewarnt, dass bei keiner Einigung, die Kinderserie beim BR "im Giftschrank" landet.

Bei der Auftragserteilung in den 1990ern vereinbarte die Autorin mit dem BR zunächst eine Vergütung von 7000 DM pro Folge, umgerechnet rund 3.500 Euro, schreibt die "Süddeutsche Zeitung". Für jede Wiederholung sollte Bittl umgerechnet rund 1.500 Euro erhalten. Für den später gegründeten Kinderkanal Kika schloss die ARD einen neuen Vertrag über ein sogenanntes Buy-Out mit einem Pauschalhonorar von 70.000 DM.
sueddeutsche.de (Paid), turi2.de (Background)