Bundesregierung erteilt BSI und BND weitere Befugnisse.


Ob es hackt? Die Bundesregierung hat sich auf Novellen des IT-Sicherheitsgesetzes und des BND-Gesetzes verständig, die den Behörden weitreichende Befugnisse zugestehen sollen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) darf künftig Sicherheitslücken an kritischer Infrastruktur auch durch aktives Hacken zu suchen. Der BND soll ganz legal nicht nur einzelne Personen hacken dürfen, sondern ganze Server und Provider.

An den Entscheidungen gibt es Kritik von Wirtschaft und Netzaktivisten. Ulf Buermeyer, Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte, hält das neue BND-Gesetz im Interview mit dem BR für "undemokratisch", da der BND nicht wirksam kontrolliert werde. Dies betreffe insbesondere auch den Quellenschutz von Journalisten. Der sei nur gegeben, wenn das Abhören von Journalist*innen nicht nur untersagt ist, sondern die Einhaltung auch gesichertsei.

Andre Meister schreibt zum BND-Gesetz auf netzpolitik.org. "Als Edward Snowden nachwies, dass Geheimdienste so handeln, war das ein weltweiter Skandal. Heute legalisiert die Bundesregierung dieses Treiben." Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Beschränkung zum Datensammeln habe die Regierung nun mit der "Fantasiegrenze" von 30 % der weltweiten Telekommunikation ausgelegt, was "viele Größenordungen über den tatsächlichen Fähigkeiten des BND" liege.

Von Seiten verschiedener Wirtschaftsverbände gibt es Kritik am Verfahren zum neuen IT-Sicherheitsgesetz. Hier habe die Regierung plötzlich auf das Tempo gedrückt und zum Teil nur 24 Stunden zur Stellungnahme zu überarbeiteten Entwürfen eingeräumt. (Foto: Nicolas Creach / Picture Alliance)
heise.de (IT-Sicherheitsgesetz), sueddeutsche.de br.de (Buermeyer), netzpolitik.org