“Das Boot”-Kameramann Jost Vacano bekommt vom BHG Recht.

Das Boot: Kameramann Jost Vacano, 85, prozessiert im Streit für ein höheres Honorar für seine Film-Aufnahmen des U-Boot-Klassikers weiter gegen die ARD, nachdem der BGH einen Berechnungsfehler in der ihm zugesprochenen Summe von 315.000 Euro entdeckt hat. Der Fall geht zurück ans OLG Stuttgart, das über die genaue Summe entscheiden soll. Denn grundsätzlich hat sich der BGH auf die Seite des Kameramanns gestellt, der mit dem Bestseller-Paragrafen argumentiert – der Streit wird damit zum für die Sender teuren Grundsatzurteil.
dwdl.de, suedddeutsche.de, turi2.de (Background)