Rechtes Auge zudrücken: Der Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als Rechtsextremismus-Verdachtsfall beobachten, urteilt das Verwaltungsgericht Köln. Hintergrund sei, dass die Einstufung am Mittwoch durch Medienberichte öffentlich geworden sei, obwohl der Verfassungsschutz zugesagt hatte, bis auf Weiteres stillzuhalten.
spiegel.de, turi2.de (Background)