EuGH: Google muss heikle Links nicht weltweit löschen.


Nur lokal vergesslich: Suchmaschinen müssen Links zu Informationen nicht weltweit entfernen, die unter das europäische Recht auf Vergessenwerden fallen, urteilt der Europäische Gerichtshof. Allerdings müssen sie Maßnahmen ergreifen, damit europäische Internetnutzer nicht auf solche Links zugreifen können. Damit setzt sich Google in einem Rechtsstreit gegen Frankreich durch – die Datenschutzbehörde CNIL hatte 2016 ein Bußgeld von 100.000 Euro gegen Google verhängt, da das Unternehmen Links nicht weltweit gelöscht hatte.

Das Recht auf Vergessenwerden geht auf eine Entscheidung des EuGH von 2014 zurück, wonach Bürger Suchmaschinenbetreiber unter bestimmten Voraussetzungen verpflichten können, personenbezogene Suchergebnisse zu löschen, u.a., wenn die Informationen veraltet sind.
spiegel.de, tagesschau.de