Facebook darf “Gemeinsame Erklärung 2018” nicht als Hassrede löschen.

Facebook darf Beträge, die auf die sogenannte "Gemeinsame Erklärung 2018" verweisen, nicht als Hassrede einstufen und deshalb löschen, urteilt das Landgericht Bamberg. Damit verstoße Facebook aufgrund seiner "Quasi-Monopolstellung" gegen die Meinungsfreiheit. Facebook müsse die Regeln, nach der es Hassrede definiere, eng auslegen. In der "Gemeinsame Erklärung 2018" kritisieren unter anderem Henryk M. Broder und Thilo Sarrazin die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung.
faz.net, meedia.de