Gericht: Kauf der Luca-App ist in Mecklenburg-Vorpommern rechtswidrig.


Vorschneller Kauf: Die Landes­regierung von Mecklenburg-Vorpommern verstößt mit dem Ankauf der Luca-App gegen das Wett­bewerbs­recht, urteilt das Ober­landes­gericht Rostock. Die Regierung hätte vor der Auftrags­vergabe mehrere Angebote einholen müssen, auch das des Herstellers der Vida-App aus Niedersachsen, der die Beschwerde eingereicht hat. Vidavelopment hatte laut Gericht bereits im Oktober 2020 ein Angebot zu seinem Produkt an die Staatskanzlei und vier Tage vor dem Kauf der Luca-App noch einmal direkt an Minister­präsidentin Manuela Schwesig geschickt.

Die Luca-App, die u.a. von Fanta-Vier-Rapper Smudo finanziert wurde, dient der Kontakt­nachverfolgung in der Corona-Pandemie. Mecklenburg-Vorpommern hatte im März 440.000 Euro als Jahreslizenz für die Nutzung der App gezahlt, die laut Spiegel mehrere Gesundheitsämter für "wertlos" halten. Mit dem heutigen Urteil schließt das OLG aus, dass das Bundesland den Vertrag mit der App weiterführt. Finanzminister Christian Pegel reagiert "mit Bedauern" auf das Urteil. Das Ministerium prüft, ob der Vertrag erneut an den Betreiber Culture4Life GmbH vergeben werden kann. Neben Mecklenburg-Vorpommern haben auch viele andere Bundesländer Lizenzen für die App erworben, darunter Berlin, Bremen und das Saarland. (Foto: Sebastian Boblist / Zoonar / Picture Alliance)
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