Gericht erkennt FragDenStaat nicht als Presse an – Plattform reagiert mit Druckerzeugnis.

Wie vor hundert Jahren: Das Berliner Verwaltungs­gericht weist eine Klage von FragDenStaat ab, mit der die Plattform vom Kanzleramt Auskünfte über Lobbytreffen mit Gerhard Schröder erstreiten wollte. Das Gericht begründet sein Urteil damit, dass FragDenStaat nicht unter Auskunftspflicht von Behörden gegenüber der Presse falle, weil es kein Druckerzeugnis produziere. FragDenStaat geht gegen das Urteil vor und druckt einen Teil seiner Artikel aus – in einem Layout, das nach eigenen Angaben "den Zeitgeist dieser veralteten Rechtsprechung widerspiegelt".
fragdenstaat.de via uebermedien.de