Gericht verurteilt AfD-Büroleiter wegen irreführendem Tweet gegen Renate Künast.

Landgericht Frankfurt urteilt, dass ein Tweet vom Büroleiter eines AfD-Parlamentariers gegen Renate Künast "bewusst unvollständig" zitiert und somit rechtswidrig ist. Er muss 3.000 Euro Schadenersatz zahlen. Beleidigungen wie "Stück Scheiße" und "Drecksau", die Künast im Zuge des Posts von anderen Nutzern bekam, stufte das Landgericht Berlin 2019 als "Sachkritik" und "Stilmittel der Polemik" ein.
sueddeutsche.de, turi2.de (Background)