Auskunftsklagen von Journalisten gegen Behörden gelten künftig wieder als eilbedürftig, so das Bundesverfassungsgericht. Erfolg hat eine Klage bei "gesteigertem öffentlichen Interesse" und "starken Gegenwartsbezug".
taz.de
Auskunftsklagen von Journalisten gegen Behörden gelten künftig wieder als eilbedürftig, so das Bundesverfassungsgericht. Erfolg hat eine Klage bei "gesteigertem öffentlichen Interesse" und "starken Gegenwartsbezug".
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