Journalisten müssen für Durchsuchungen verdächtig sein.

Bundesverfassungsgericht-600Bundesverfassungsgericht entscheidet, dass die Durchsuchungen einer Redaktion und der Wohnung eines Springer-Redakteurs 2012 verfassungswidrig waren. Der bloße Verdacht, dass Staatsdiener Informationen an Journalisten weitergeben, rechtfertigt keine Durchsuchungen von Wohnungen, so die Richter in einer heute veröffentlichten Entscheidung vom 13. Juli. Für eine Durchsuchung bedarf es einem "Strafverdacht gegenüber den konkret betroffenen Presseangehörigen". Damit sind Durchsuchungen bei Journalisten, um Quellen zu indentifizieren oder zu belasten, illegal.

In einer Stellungnahme sagt "Welt"-Chefredakteur Jan-Eric Peters: "Die Durchsuchungen bewaffneter Polizeibeamter waren nicht nur verfassungswidrig, sondern auch der vergebliche Versuch, Journalisten einzuschüchtern, Informanten namhaft zu machen und so unsere Recherchen zu stören. Es ist ein Sieg für die Pressefreiheit, dass die Verfassungsrichter das auch so sehen, Reporter und ihre Arbeit sind künftig besser geschützt." Geklagt hatten Springer und der Betroffene, der ehemalige Leiter der Polizeiredaktion der "Berliner Morgenpost", der heute im Investigativressort der "Welt" arbeitet.
zeit.de, bundesverfassungsgericht.de (Entscheidung), bundesverfassungsgericht.de (Pressemitteilung), presseportal.de ("Welt")

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