Julian Reichelt wehrt sich vor Gericht gegen Beitrag von “Reschke Fernsehen”.


Reschke vs. Reichelt: Die NDR-Sendung "Reschke Fernsehen" mit Anja Reschke darf einige Behauptungen im Zusammen­hang mit Julian Reichelt nicht mehr verbreiten. Laut Reichelts Anwalt Ben Irle untersagt das Land­gericht Hamburg per einstweiliger Verfügung elf Passagen der Sendung vom 16. Februar mit dem Titel "Julian Reichelt und die Frauen: 'Bumsen, belügen, wegwerfen'", in der Reschke über den mutmaßlichen Macht­missbrauch durch den Ex-"Bild"-Chef berichtet. Laut Irle beträfe das u.a. Aussagen zu "Sex on Demand" und Behauptungen über "Drogen­konsum am Arbeits­platz". Der NDR sieht hingegen seine Bericht­erstattung in großen Teilen bestätigt. Den Vorwurf von "Amts- und Macht­missbrauch" sehe das Gericht als ausreichend belegt. Der Sender dürfe weiterhin berichten, dass Reichelt seine Macht­position eingesetzt hat, "um vor allem Praktikantinnen und Volontärinnen nahe zu kommen". Der NDR habe dem Landgericht Eides­stattliche Versicherungen und weitere Belege vorgelegt. Gegen die einstweilige Verfügung will der Sender Widerspruch einlegen. (Foto: NDR / Reschke Fernsehen / Thorsten Jander)
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