Reschke vs. Reichelt: Die NDR-Sendung "Reschke Fernsehen" mit Anja Reschke darf einige Behauptungen im Zusammenhang mit Julian Reichelt nicht mehr verbreiten. Laut Reichelts Anwalt Ben Irle untersagt das Landgericht Hamburg per einstweiliger Verfügung elf Passagen der Sendung vom 16. Februar mit dem Titel "Julian Reichelt und die Frauen: 'Bumsen, belügen, wegwerfen'", in der Reschke über den mutmaßlichen Machtmissbrauch durch den Ex-"Bild"-Chef berichtet. Laut Irle beträfe das u.a. Aussagen zu "Sex on Demand" und Behauptungen über "Drogenkonsum am Arbeitsplatz". Der NDR sieht hingegen seine Berichterstattung in großen Teilen bestätigt. Den Vorwurf von "Amts- und Machtmissbrauch" sehe das Gericht als ausreichend belegt. Der Sender dürfe weiterhin berichten, dass Reichelt seine Machtposition eingesetzt hat, "um vor allem Praktikantinnen und Volontärinnen nahe zu kommen". Der NDR habe dem Landgericht Eidesstattliche Versicherungen und weitere Belege vorgelegt. Gegen die einstweilige Verfügung will der Sender Widerspruch einlegen. (Foto: NDR / Reschke Fernsehen / Thorsten Jander)
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