“Kontext” darf Namen des rechtsextrem chattenden AfD-Mitarbeiters nennen.

Kontext, Wochenzeitung aus Stuttgart, darf den Namen eines AfD-Mitarbeiters nennen und Chatprotokolle veröffentlichen, die dessen rechtsextreme Gesinnung nahelegen, entscheidet das Oberlandesgericht Karlsruhe. Es hebt damit eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Mannheim auf. Der wissenschaftliche Mitarbeiter zweier AfD-Abgeordneter im BaWü-Landtag war früher NPD-Mitglied und hatte sich in einem privaten Facebook-Chat "menschenverachtend, rassistisch und demokratiefeindlich geäußert".
olg-karlsruhe.de via epd.de, turi2.de (Background)