Das Landgericht Köln untersagt Uber X.

Uber muss erneut eine Niederlage vor einem deutschen Gericht einstecken. Das Landgericht Köln untersagt per einstweiliger Verfügung den Dienst Uber X, bei dem der US-Konzern Mietwagen samt Fahrer vermittelt. Aktuell verstoße das Angebot gegen das Personenbeförderungsgesetz, weil Fahrer Aufträge selbstständig annehmen können. Im Gegensatz zu Taxis dürfen Mietwagenfahrer aber nur Beförderungsaufträge annehmen, die am Sitz des Unternehmens eingegangen sind. Ein Kölner Taxisunternehmer hatte geklagt. Uber X ist derzeit das wichtigste Angebot des US-Unternehmens in Deutschland und ist der zweite Versuch, hier Fuß zu fassen. Das Angebot Uber Pop, bei dem Privatleute Fahrten anbieten musste Uber bereits einstellen.
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