Beratung für Räte: Der Rundfunkrat und der Verwaltungsrat des Hessischen Rundfunks sollen durch eine neue Geschäftsstelle künftig fachliche Unterstützung für ihre Aufsichts- und Kontrollfunktionen bekommen. Der Hessische Landtag hat am Donnerstag eine entsprechende Änderung des HR-Gesetzes verabschiedet. "Hessen ist damit das erste Land, das in seinem Mediengesetz Konsequenzen aus dem RBB-Skandal zieht", sagt der hessische Staatskanzleichef Axel Wintermeyer im "FAZ"-Interview. Neu sei nicht die Geschäftsstelle selbst, sondern die Regelung, dass "die Unabhängigkeit der Geschäftsstelle gesetzlich festgeschrieben wird". Die Gremienmitglieder sollen sich der Expertise der Geschäftsstelle bedienen, "um ihre Aufsichtsfunktion unabhängig wahrnehmen zu können". Über Budget und Personal der Geschäftsstelle entscheiden allein die Gremienvorsitzenden. (Foto: Daniel Kubirski/ Picture Alliance)
fnp.de, faz.net (€, Interview Wintermeyer)