Nach RBB-Skandal: Hessischer Landtag beschließt fachliche Unterstützung für HR-Gremien.


Beratung für Räte: Der Rundfunk­rat und der Verwaltungs­rat des Hessischen Rundfunks sollen durch eine neue Geschäfts­stelle künftig fachliche Unter­stützung für ihre Aufsichts- und Kontroll­funktionen bekommen. Der Hessische Landtag hat am Donnerstag eine entsprechende Änderung des HR-Gesetzes verabschiedet. "Hessen ist damit das erste Land, das in seinem Medien­gesetz Konsequenzen aus dem RBB-Skandal zieht", sagt der hessische Staats­kanzlei­chef Axel Wintermeyer im "FAZ"-Interview. Neu sei nicht die Geschäftsstelle selbst, sondern die Regelung, dass "die Unabhängigkeit der Geschäfts­stelle gesetzlich fest­geschrieben wird". Die Gremienmitglieder sollen sich der Ex­pertise der Geschäftsstelle bedienen, "um ihre Aufsichtsfunktion unabhängig wahrnehmen zu können". Über Budget und Personal der Geschäftsstelle entscheiden allein die Gremien­vorsitzenden. (Foto: Daniel Kubirski/ Picture Alliance)
fnp.de, faz.net (€, Interview Wintermeyer)