Netflix darf die Preise bei laufenden Abos nicht erhöhen.

Netflix LogoNetflix darf die Preise bei laufenden Abos nicht nach eigenem Ermessen erhöhen, urteilt das Landgericht Berlin. Es gibt damit einer Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband statt: Demnach seien die Bedingungen für Preisanpassungen "nicht ausreichend transparent". Netflix hat gegen das Urteil Einspruch eingelegt.
tagesspiegel.de