Netflix darf die Preise bei laufenden Abos nicht nach eigenem Ermessen erhöhen, urteilt das Landgericht Berlin. Es gibt damit einer Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband statt: Demnach seien die Bedingungen für Preisanpassungen "nicht ausreichend transparent". Netflix hat gegen das Urteil Einspruch eingelegt.
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