MeToo-Berichterstattung: Ein Beitrag der "Zeit" über den Verdacht des Machtmissbrauchs und sexueller Belästigung durch den Berliner Galeristen Johann König ist grundsätzlich rechtens, urteilt das Oberlandesgericht Hamburg, beanstandet jedoch weitere Passagen im Text. Die Öffentlichkeit habe ein "berechtigtes Interesse", von den Vorwürfen zu erfahren. Bereits im Oktober hatte das Landgericht Hamburg die Berichterstattung zwar für zulässig erklärt, die "Zeit" musste jedoch mehrere Passagen im Text ändern. Königs Anwalt Simon Bergmann sieht in den nun insgesamt sieben gerichtlich untersagten Passagen einen Beleg dafür, dass die Redakteurinnen "nachhaltig gegen ihre journalistischen Sorgfaltspflichten verstoßen haben".
zeit-verlagsgruppe.de, presseportal.de (Bergmann), zeit.de (€, Ursprungstext)
Transparenz-Hinweis: In einer früheren Fassung hieß es, das Gericht habe "lediglich einen Halbsatz" beanstandet. Gegen diese Darstellung geht König juristisch vor.