OLG Hamburg hält MeToo-Berichterstattung der “Zeit” über Berliner Galeristen für grundsätzlich rechtens.

MeToo-Berichterstattung: Ein Beitrag der "Zeit" über den Verdacht des Macht­missbrauchs und sexueller Belästigung durch den Berliner Galeristen Johann König ist grundsätzlich rechtens, urteilt das Ober­landes­gericht Hamburg, beanstandet jedoch weitere Passagen im Text. Die Öffentlichkeit habe ein "berechtigtes Interesse", von den Vorwürfen zu erfahren. Bereits im Oktober hatte das Land­gericht Hamburg die Bericht­erstattung zwar für zulässig erklärt, die "Zeit" musste jedoch mehrere Passagen im Text ändern. Königs Anwalt Simon Bergmann sieht in den nun insgesamt sieben gerichtlich unter­sagten Passagen einen Beleg dafür, dass die Redakteurinnen "nachhaltig gegen ihre journalistischen Sorg­falts­pflichten verstoßen haben".
zeit-verlagsgruppe.de, presseportal.de (Bergmann), zeit.de (€, Ursprungstext)

Transparenz-Hinweis: In einer früheren Fassung hieß es, das Gericht habe "lediglich einen Halbsatz" beanstandet. Gegen diese Darstellung geht König juristisch vor.