Presseähnlichkeit der “Tagesschau”-App ist rechtskräftig, NDR prüft Verfassungsbeschwerde.

Tagesschau App-Logo 150Bundesgerichtshof lehnt einen Antrag auf Revision des NDR zum Rechtsstreit um die "Tagesschau"-App ab. Das Urteil des Oberlandesgerichts Köln von 2016, wonach die Ausgabe der App vom 15. Juni 2011 auf unzulässige Weise presseähnlich war, ist damit rechtskräftig. Der NDR prüft nun eine mögliche Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht.
faz.net, ndr.de, presseportal.de (Verleger)

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