Presserat weist “Lockdown-Macher”-Beschwerden gegen die “Bild” zurück.

Ethisch korrekt: Der Deutsche Presserat weist insgesamt 94 Beschwerden bezüglich des "Bild"-Artikels "Die Lockdown-Macher" zurück. Die von der Redaktion vorgenommene Bezeichnung habe "einen Tatsachenkern" und verletze daher nicht die journalistische Sorgfaltspflicht. Bei dem Begriff "Die Lockdown-Macher" handle es sich um "eine zulässige Zuspitzung".
sueddeutsche.de, turi2.de (Background)