Werbeverbot: Im Saarland dürfen Geschäfte, die während des Lockdowns geöffnet haben, nicht mehr mit Produkten außerhalb des täglichen Bedarfs werben. Werbung für Kleidung, Elektronik und ähnliche Artikel ist ab 22. Februar untersagt. Bei Verstößen droht eine Buße von bis zu 10.000 Euro.
sr.de