“taz” darf Ex-Gauland-Mitarbeiter wieder namentlich nennen.

taz darf den Namen eines früheren Mitarbeiters von AfD-Bundestagsfraktionschef Alexander Gauland wieder nennen. Das OLG Düsseldorf kündigt an, eine Klage des Mannes abzulehnen. Er war in seiner Jugend Mitglied der rechtsradikalen Vereinigung Heimattreue Deutsche Jugend und ging anwaltlich gegen alle Medien vor, die namentlich über seine Tätigkeit für Gauland berichtet hatten. Alle spurten, außer die "taz".
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