Sixt: Ein Werbemotiv des Autovermieters, das den Gewerkschaftschef Claus Weselsky als "Mitarbeiter des Monats" bezeichnet, verstößt nicht gegen sein Persönlichkeitsrecht, urteilt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Zuvor hatte das Oberlandesgericht Dresden eine Klage auf Unterlassung sowie auf Zahlung einer Lizenzgebühr für Weselskys Foto abgewiesen.
sueddeutsche.de