Richter müssen bei Unterlassungserklärungen beide Seiten anhören.

Eilig, aber fair: Bei Eilverfahren, bei denen Kläger Unterlassungserklärungen gegen Medien durchsetzen wollen, muss "der Grundsatz der Waffengleichheit" gelten, das entsprechende Medium also Gelegenheit zur Verteidigung haben, beschließt das Bundesverfassungsgericht. Im konkreten Fall stritten die Deutsche Polizeigewerkschaft und die Gewerkschaft der Polizei.
sueddeutsche.de (Paid), bundesverfassungsgericht.de (Beschluss)