Verfassungsgericht: Xavier Naidoo darf als Antisemit bezeichnet werden.

Xavier Naidoo unterliegt im Rechtsstreit mit einer Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung, die ihn als Antisemiten bezeichnet hatte. Die Aussage sei von der Meinungsfreiheit gedeckt, urteilt das Bundes­verfassungs­gericht. Das Landgericht Regensburg hatte zuvor bemängelt, die Referentin habe den Vorwurf "nicht ausreichend belegen können".
faz.net, turi2.de (Background)