Xavier Naidoo unterliegt im Rechtsstreit mit einer Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung, die ihn als Antisemiten bezeichnet hatte. Die Aussage sei von der Meinungsfreiheit gedeckt, urteilt das Bundesverfassungsgericht. Das Landgericht Regensburg hatte zuvor bemängelt, die Referentin habe den Vorwurf "nicht ausreichend belegen können".
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