YouTube kann wegen Urheberrechtsverletzungen verklagt werden.

YouTube und andere Internetplattformen können wegen Urheberrechtsverletzungen auf Schadensersatz verklagt werden, urteilt der Bundesgerichtshof. Voraussetzung dafür ist, das die Plattformen nicht gegen die Verstöße vorgehen oder nicht gleich handeln, wenn sie davon erfahren. Grundsätzlich sind Online-Dienste von der Haftung befreit. Wenn sie auf Rechteverletzungen aufmerksam gemacht werden, müssen sie das Material entfernen.
handelsblatt.com, netzpolitik.org