Aktive Sportler dürfen ab 2021 nicht mehr für Glücksspiel werben.

Glücksspiel: Aktive Sportler und Funktionäre dürfen ab Mitte 2021 nicht mehr für Sportwetten-Anbieter und Online-Poker werben. Der neue Glücksspielstaatsvertrag öffnet den deutschen Markt zwar für private Anbieter, verbietet aber im Rundfunk und Internet Werbung dafür zwischen 6 Uhr früh und 21 Uhr abends. Werbung auf Trikots und Banden bleibt erlaubt. Eine Glücksspielbehörde mit Sitz in Sachsen-Anhalt soll das Gesetz überwachen. Jeder Bürger darf pro Monat für sämtliche Online-Glücksspielangebote maximal 1.000 Euro ausgeben.
faz.net