Basta: Tribute Show darf mit Turner-Doppelgängerin werben.

Verwechslungsgefahr: Sängerin Tina Turner scheitert vor dem BGH mit einer Klage gegen den Veranstalter einer Tribute Show. Der darf weiterhin mit Bildern ihres Doubles Dorothea "Coco" Fletcher werben. Turner hatte geklagt, weil die Ähnlichkeit ihrer Doppelgängerin den Eindruck erwecken könnte, sie würde selbst bei der Show auftreten. Die Sängerin sollte das positiv sehen: Hat sie mal keine Lust auf einen Auftritt, kann sie Fletcher um Vertretung bitten.
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