Bundesjustizministerium bestreitet, dass Twitter Löschpflichten offiziell umgehen darf.

Free Hate Speech? Der Würzburger Anwalt Chan-jo Jun macht ein Schreiben publik, in dem Twitter behauptet, beim Löschen von Hassposts und Fake-News eine Art Freifahrt­schein vom Bundes­justiz­ministerium zu haben. Das Ministerium bestreitet eine solche Absprache. Vielmehr gebe es "eine sogenannte Still­halte­zusage, die das zuständige Bundes­justiz­ministerium gegenüber dem Verwaltungs­gericht Köln getätigt habe". Dort klagt Twitter gegen Teile des Netzwerk­durch­setzungs­gesetzes – u.a. gegen die Meldepflicht für illegale Inhalte beim Bundeskriminalamt. Solange diese Entscheidung aussteht, genießt Twitter offenbar eine Art Narrenfreiheit.

Chan-jo Jun vertritt vor dem Landgericht Frankfurt am Main den baden-württembergische Anti­semitismus­beauftragten Michael Blume. Der wirft Twitter die Verletzung der eigenen Löschpflichten vor und verlangt, dass die Plattform nicht nur bestimmte Verleumdungen gegen ihn umgehend und dauerhaft löscht, sondern auch ähnliche Hasskommentare erkennt und proaktiv löscht. Elon Musk will eher den umgekehrten Weg gehen und die Sperrung blockierter Twitter-Accounts aufheben.
rnd.de, spiegel.de, handelsblatt.com (Generalamnestie gesperrter Konten)