BVerfG: Verpixeln müssen nicht Fotograf*innen, sondern Redaktionen.

Verpixeln von Fotos, die Persönlichkeitsrechte verletzen, ist nicht die Pflicht von Fotograf*innen, sondern von Redaktionen, urteilt das Bundesverfassungsgericht. Im konkreten Fall ging es um einen Fotografen, dessen Foto eines vermeintlichen Ebola-Patienten unverpixelt in der "Bild" erschienen war. Das Gericht hat die Verurteilung des Fotografen nun aufgehoben, da es die Pressefreiheit verletze.
sueddeutsche.de, tagesspiegel.de, bundesverfassungsgericht.de